Sie brauchen Hilfe von einem Rechtsanwalt?
>> Klicken Sie hier!

BGB § 1612a Art der Unterhaltsgewährung bei minderjährigen Kindern

BGB § 1612a Art der Unterhaltsgewährung bei minderjährigen Kindern

[ Auszug: (1) Ein minderjähriges Kind kann von einem Elternteil, mit dem es nicht in einem Haushalt lebt, den Unterhalt als Vomhundertsatz des jeweiligen Regelbetrags n ... ]